RENO Lüneburg

Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten in Lüneburg e.V.

 

 

Mitgliedschaft

 

Werden Sie Mitglied der RENO Lüneburg e.V. und nutzen Sie unsere Leistungen. Wir bieten unseren Mitgliedern:

 

-    Vergünstigungen bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unseres Bundesverbandes und Ortsvereins

-    Berufliche Diskussionen und gesellschaftliche Kontakte durch monatliche Informations- und Stammtischabende

-    Berufsständische Informationen durch die Zeitschrift: RENOpraxis

-    Hilfe bei Arbeitsplatzsuche

-    Kostenbeteiligung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (s. RENO-Rechtsschutz)

 

Beiträge:

 

Der monatliche Beitrag beträgt für Angestellte € 5,00 und für Auszubildende € 3,00. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten auf das Vereinskonto bei der Sparkasse Lüneburg (BLZ: 240 501 10), Konto-Nr. 50 001 338.

 

Beitragsrechnung:

 

Jedes Mitglied des RENO Lüneburg e.V. erhält eine Beitragsrechnung, auch diejenigen, die am Einzugsverfahren teilnehmen. Die Beitragsrechnung kann auch beim Finanzamt vorgelegt werden.

 

RENO-Beiträge sind Werbungskosten!

 

Diejenigen Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, zahlen den Beitrag bis spätestens 31. März eines jeden Jahres.

Vorteile des Einzugsverfahrens

  1. Die Zahlungstermine brauchen nicht mehr überwacht werden.
  2. Die Ausstellung von Überweisungsträgern oder Schecks entfällt.
  3. Die Porto- und sonstigen Kosten für den Versand des
    Überweisungsauftrages oder des Schecks entfallen.
  4. Fehlbuchungen und der damit zusammenhängende Papierkrieg sin ausgeschlossen
  5. Bei Lastschriften, die zu Unrecht erfolgen, kann derjenige, dessen Bankkonto
    belastet wurde, innerhalb von sechs Wochen der Abbuchung widersprechen.

Der Widerspruch ist bei der eigenen Bank oder der Postbank zu erheben. Diese schreiben den entsprechneden Betrag ohne weitere Prüfung gut und senden die Lastschrift an den Zahlungsempfänger zurück.

Wir empfehlen, die RENO-Mitgliedsbeiträge durch Erteilung einer Einzugsermächtigung zu entrichten.


           

Beitrittserklärung